Kurz zusammengefasst:
  • Varta-Aktie wird vom Markt genommen
  • Grundkapital wird auf Null gestellt
  • Verfassungsklage durch Verbraucherschützer eingereicht
  • Mögliche Bezugsrechte bei Klage-Erfolg

Die Aktie von Varta ist am Donnerstag immerhin mit einem Gewinn aus dem Handel gegangen. Das kann man kaum fassen. Die Ellwanger haben einen Kurs von 0,92 Euro erreicht, was ein gutes Zeichen wäre – wenn es sich um eine normale Aktie handelte. Denn die Notierungen von 1 Euro würden näher rücken.

Hier ist alles anders. Die Varta-Aktie wird vom Markt genommen. Das De-Listing ist beschlossene Sache. Nur wehren sich gegen die Folgen nun Verbraucherschützer vor dem Verfassungsgericht. Die halten das Vorgehen des Konzerns offenbar für verfassungsfeindlich.

Varta: Richtig oder falsch?

Die Ellwanger haben dabei mindestens etwas Ärger verursacht: Der Status der bisherigen Aktionäre wird bald Geschichte sein. Denn die Aktie wird auch nicht auf Grundkapital verweisen können. Das ist auf Null gestellt, wenn es so weit ist. Die Notierungen werden dann wohl nicht mehr viel wert sein.

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Es gibt keinen Handel, es gibt kein Grundkapital. Wer sollte dann dafür noch Geld zahlen? Aber: An den Börsen wird noch immer gehandelt. Das bedeutet, es muss Aktionäre geben, die die De-Listing-Maßnahme als Vergehen am Eigentumsvorbehalt begreifen. Die Aktionäre würden enteignet, so die Auffassung.

Bekommt die Kapitalschützer Recht, dann wird das Papier dennoch etwas wert sein. Denn dann erhielten die alten Aktionäre Bezugsrechte für die dann neu auszustellende Varta-Aktie. Die Bezugsrechte hätte, so ist zu mutmaßen, einen relativ geringen Wert. Aber immerhin.

Die normalen Trend-Betrachtungen sind hier aktuell nicht zielführend. Denn die Varta kann nicht mehr in einen „Aufwärtstrend“ kommen. Die Spekulationen drehen sich nur noch um die Gerichtsbewertung und um die Klage der Verbraucherschützer. Wahrscheinlich sieht es nicht nach einem Comeback aus.

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