Ein russisches Berufungsgericht hat ein milliardenschweres Urteil gegen den österreichischen Baukonzern bestätigt. Während die direkte Zahlungslast bei der Raiffeisenbank liegt, drohen Strabag weitreichende Folgen für seine Eigentumsverhältnisse. Steht der Titel vor einer neuen Eigentümerschlacht?
Frontalangriff aus Russland
Das Handelsberufungsgericht St. Petersburg hat heute ein Urteil gegen Strabag, österreichische Mitaktionäre und die Raiffeisenbank Russland rechtskräftig bestätigt. Kern des Streits: Eine Schadenersatzforderung der Rasperia Trading Limited in Höhe von über zwei Milliarden Euro.
Hintergrund ist ein Vorwurf illegaler Sanktionsanwendung gegen den mit Rasperia verbundenen Oligarchen Oleg Deripaska. Die Zahlungspflicht trifft zwar primär die russische Raiffeisen-Tochter – doch für Strabag geht es um mehr als nur um Geld.
Aktionärsstruktur im Kreuzfeuer
Die Entscheidung wirft ein grelles Licht auf die fragilen Eigentumsverhältnisse des Baukonzerns:
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- Rasperia war lange Großaktionär bei Strabag
- Das Urteil könnte erhebliche Verschiebungen in der Aktionärsstruktur auslösen
- Die RBI kündigte bereits an, in die nächste Rechtsinstanz zu gehen
Doch was bedeutet das konkret für den Titel? Die Unsicherheit über die künftigen Eigentumsverhältnisse dürfte Investoren weiter verunsichern – in einem Marktumfeld, das ohnehin von geopolitischen Risiken geprägt ist.
Tektonische Verschiebungen im Finanzgefüge
Der Fall zeigt exemplarisch die Risiken internationaler Geschäfte in sanktionsbelasteten Regionen. Während die direkten finanziellen Auswirkungen für Strabag begrenzt bleiben mögen, stellt sich eine grundlegendere Frage: Kann der Baukonzern seine Eigentümerstruktur stabil halten, wenn selbst Gerichtsentscheidungen in Drittstaaten plötzlich Druck ausüben?
Die RBI will zwar weiter kämpfen – doch der Schaden für das Anlegervertrauen könnte bereits eingetreten sein. In einem Markt, der Stabilität belohnt und Unsicherheit bestraft, steht die Strabag-Aktie damit vor einer Bewährungsprobe.
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