Kurz zusammengefasst:
  • EZB erteilt Erlaubnis für Anteilsaufstockung
  • Kombination aus physischen Aktien und Optionsrechten
  • Strategische Positionierung knapp unter Übernahmeschwelle
  • Pflichtangebot bei Überschreitung der 30-Prozent-Grenze

Die Aktie der Commerzbank konnte sich auch heute wieder über der Kursmarke von 23 Euro etablieren. Es gibt Nachrichten von der Übernahme-Front!

Unicredit darf auf 29,99% aufstocken

Die italienische Großbank Unicredit hat nun auch von der EZB „grünes Licht“ bekommen, um ihre Anteile an der Commerzbank auf 29,99% zu erhöhen. Damit ist nicht nur der reine Aktienbesitz gemeint. Die Unicredit darf sich auch bis zu dieser Quote an der Terminbörse mit Recht bestücken, diese Aktien später erwerben zu dürfen.

9,5% der Aktien +18,5% an Rechten

Das ist nicht ungewöhnlich. Auch bereits jetzt hat die Unicredit Zugriff auf 28% der Commerzbank-Aktien. Dabei hält sie 9,5% der Aktien physisch, die fehlenden 18,5% werden durch Bezugsrechte abgedeckt. Das bedeutet, dass die Unicredit diese bereits erworbenen Rechte (Calls) jederzeit ausüben kann und dann die Aktien zu einem in den Calls festgelegten Preis erwerben wird.

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Warum „nur“ Rechte?

Mit dem Erwerb eines Calls erwirbt der Käufer das Recht, den Basiswert innerhalb der Laufzeit zum festgelegten Basispreis zu erwerben. Es steht zu vermuten, dass die Unicredit das für den Erwerb der Aktien notwendige Kapital erst dann aufbringen will, wenn die Übernahme „in trockenen Tüchern“ ist. Das ist ein völlig normales Vorgehen und keinesfalls ein Sonderfall.

Ab 30% wird es richtig spannend

Manche von Ihnen werden sich über die 29,99% wundern. Bis dahin darf die Unicredit nun ihren Anteil an der Commerzbank aufstocken. Der Grund für diese krumme Zahl ist die „30-Prozent-Regel“. Sobald ein Aktionär Zugriff auf 30% und mehr einer Aktiengesellschaft hat, muss er ein Übernahmeangebot vorlegen. Das kann also jetzt sehr schnell gehen, so die Meinung verschiedener Kreise!

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