Kurz zusammengefasst:
  • Kursverluste von über 7 Prozent
  • Hoffnung auf Reduzierung der Strafzahlung
  • Verstärkte Lobbyarbeit in US-Bundesstaaten
  • 114.000 von 181.000 Klagen beigelegt

Die Bayer AG erlebt erneut einen herben Rückschlag in ihren anhaltenden Rechtsstreitigkeiten um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup. Ein US-Gericht im Bundesstaat Georgia hat den Leverkusener Konzern zu einer Schadenersatzzahlung von knapp 2,1 Milliarden US-Dollar (1,9 Milliarden Euro) verurteilt. Diese Summe setzt sich aus 65 Millionen Dollar regulärem Schadenersatz sowie 2 Milliarden Dollar Strafschadenersatz zusammen. Der Kläger macht den glyphosathaltigen Unkrautvernichter für seine Krebserkrankung verantwortlich. Der Aktienkurs des Unternehmens reagierte umgehend mit deutlichen Verlusten und fiel zu Wochenbeginn zeitweise um mehr als 7 Prozent auf etwa 22,33 Euro. Bayer kündigte bereits Berufung gegen die Entscheidung an und äußerte sich zuversichtlich, dass der Schadenersatz erheblich reduziert oder das Urteil vollständig aufgehoben werden könnte. Das Unternehmen verwies darauf, dass in früheren Fällen die ursprünglichen Schadenersatzsummen um bis zu 90 Prozent verringert wurden.

Strategien zur Lösung der Rechtsstreitigkeiten

Der Pharmariese setzt zur Bewältigung seiner Rechtsrisiken mehrgleisig an. Einerseits intensiviert Bayer unter der Führung von CEO Bill Anderson seit 2023 die Lobbyarbeit in verschiedenen US-Bundesstaaten. Ziel ist eine gesetzliche Klarstellung, dass Bundesrecht bezüglich Warnhinweisen auf Produkten Vorrang vor einzelstaatlichem Recht hat. Besonders wichtig erscheint dabei die Entwicklung im Bundesstaat Missouri, wo rund 80 Prozent der noch offenen Klagefälle anhängig sind. Andererseits hofft der Konzern langfristig auf ein Grundsatzurteil des Supreme Court, das die Frage der Warnetikettierpflicht endgültig klären könnte. Die Glyphosat-Problematik belastet das Unternehmen seit der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto im Jahr 2018 für über 60 Milliarden Dollar. Von den insgesamt etwa 181.000 angemeldeten Ansprüchen wurden bisher rund 114.000 durch Vergleiche beigelegt. Die anhaltenden juristischen Auseinandersetzungen haben erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation des Konzerns, was sich auch in einer auf elf Cent reduzierten Mindestdividende für Aktionäre widerspiegelt.

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