Kulmbach (www.zertifikatecheck.de) – Jürgen Dreifürst von „Der Aktionär“ stellt das Zertifikat (ISIN DE000DA0AC62 / WKN DA0AC6 ) von Alphabeta Access Products Ltd./Morgan Stanley bezogen auf den DER AKTIONÄR China Tech-Giganten Index (ISIN DE000SL0LL30 / WKN SL0LL3 ) vor.
Der chinesische Internetkonzern BAIDU habe einen wichtigen Durchbruch bei selbstfahrenden Autos erzielt. Die Firma habe die Erlaubnis bekommen, ihren autonomen Fahrdienst Apollo Go in Hongkong und somit erstmals außerhalb des chinesischen Festlands zu erproben. Die Hongkonger Verkehrsbehörde habe BAIDU Anfang Dezember eine Lizenz erteilt, die es dem Unternehmen ermögliche, zehn autonome Fahrzeuge in North Lantau zu testen. Diese fünfjährige Genehmigung unterliege zunächst strengen regulatorischen Bedingungen: Nur ein Fahrzeug dürfe gleichzeitig auf festgelegten Strecken fahren und ein Sicherheitsfahrer müsse stets anwesend sein, um bei Bedarf die Kontrolle zu übernehmen.
Den größten Teil des Umsatzes generiere BAIDU durch den Verkauf von Online-Marketing-Dienstleistungen und durch den Verkauf von Lizenzen für Rechnersoftware. In den letzten Jahren habe BAIDU sein Geschäft diversifiziert und investiere verstärkt in Bereiche wie künstliche Intelligenz, Cloud-Computing und autonome Fahrzeuge. Die zuletzt vorgelegten Unternehmenszahlen hätten ein gemischtes Bild gezeigt. So seien die Umsätze wegen des weiterhin schwächelnden Werbegeschäfts gut 3 Prozent zurückgegangen. Besser laufe es bei dem AI-Cloudgeschäft, hier sei eine Umsatzsteigerung von 14 Prozent generiert worden. Obwohl die Aktie günstig bewertet sei, sollten Anleger eher an der Seitenlinie bleiben und eine Bodenbildung abwarten.
BAIDU sei Mitglied im China Tech-Giganten Index und habe dort die zweithöchste Indexgewichtung. Mit dem Indexzertifikat WKN DA0AC6 hätten Anleger die Möglichkeit, nahezu eins zu eins an der Entwicklung von acht großen Konzernen aus dem Reich der Mitte zu partizipieren. Dazu würden unter anderem die Favoriten von „Der Aktionär“ wie Meituan und Tencent zählen.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (03.12.2024/zc/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
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