Kulmbach (www.optionsscheinecheck.de) – Die GameStop-Aktie (ISIN US36467W1099 / WKN A0HGDX ) habe in der abgelaufenen Woche zwar zwischenzeitlich die psychologisch wichtige Marke von 30 USD geknackt, so Michael Diertl vom Anlegermagazin „Der Aktionär“.
Doch ein Wochenschlusskurs darüber sei den Bullen nach einem schwachen Freitagshandel verwehrt geblieben. Es stelle sich deshalb nun die Frage, ob der nächste Hype ausbleibe oder sich lediglich verzögere.
Der Freitag sei ein herber Rückschlag für die GameStop-Bullen gewesen. Schließlich hätten sie dafür sorgen können, dass von Montag bis Mittwoch (am Donnerstag seien die US-Börsen geschlossen gewesen) jeweils ein Plus auf der Kurstafel gestanden sei. Am letzten Tag der Woche sei es allerdings um rund 6% nach unten gegangen, wodurch die GameStop-Aktie wieder unter der psychologisch wichtigen 30-USD-Marke notiere.
Zwar habe der kräftige Rücksetzer die Stimmung bei den GameStop-Enthusiasten gedämpft. Doch aus charttechnischer Sicht sei dadurch kein Schaden entstanden, denn unter dem Strich habe die Aktie die abgelaufene Woche immer noch mit einem Plus von rund 4% beendet. Damit habe sie bereits die fünfte positive Woche in Folge verzeichnen können. Dennoch müsse sich der Kurs zunächst über der Marke von 30 USD stabilisieren, um weiteren Abwärtsdruck zu vermeiden. Gelinge ihm das, rücke das November-Hoch bei 32,12 USD in den Fokus. Der Sprung über diese Marke würde für ein frisches Kaufsignal sorgen und den Weg in Richtung 48 USD freimachen.
Grundsätzlich gelte nach wie vor: Meme-Aktien wie GameStop seien eine reine Spielwiese für Zocker. Wer jedoch mutig gewesen sei und den Trade des „Aktionärs“ vom 30. Oktober mitgegangen sei, könne sich trotz der jüngsten Verluste immer noch über einen Gewinn von über 60% freuen. Der Stopp sollte indes auf 1,00 Euro nachgezogen werden, um den Gewinn von 25% zu sichern. Die nächste Rally sei weiterhin nicht ausgeschlossen, weshalb ein Einstieg beim Mini-Future (ISIN DE000MJ1TR24 / WKN MJ1TR2 ) von Morgan Stanley auf die GameStop-Aktie immer noch möglich sei. (02.12.2024/oc/a/d)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyseeinsehen.