Kulmbach (www.optionsscheinecheck.de) – Seit der Wahl von Donald Trump zum neuen US-Präsidenten kennt die Tesla-Aktie (ISIN US88160R1014 / WKN A1CX3T ) nur noch eine Richtung – nach oben, so Michael Diertl vom Anlegermagazin „Der Aktionär“.
Kein Wunder, schließlich habe sich schon im Wahlkampf abgezeichnet, dass Tesla-Chef Elon Musk eine tragende Rolle in der Regierung von Trump einnehmen werde. Noch in dieser Woche könnte Historisches passieren.
Seit der Wahlnacht, dem 5. November, hätten sich die Papiere von Tesla in Spitze um 66 Prozent verteuert. Damit sei der Musk-Konzern zum einen wieder in den edlen Kreis der Unternehmen aufgestiegen, die mindestens eine Billion Dollar auf die Börsenwaage bringen würden. Zum anderen notiere der Kurs nur noch knapp unter dem Allzeithoch aus dem Jahr 2021 bei 414,50 Dollar.
DER AKTIONÄR habe im Vorfeld der Wahl auf ebendieses Szenario hingewiesen, das Fazit damals habe gelautet: „Ein Wahlsieg für Donald Trump ist auch ein Sieg für Elon Musk und damit Tesla.“ Wer beim Schein (ISIN DE000SJ0UPD8 / WKN SJ0UPD) der Société Générale eingestiegen sei, könne sich mittlerweile über ein Plus von 270 Prozent in gerade einmal fünf Wochen freuen.
Ein Ende der Rally sei indes nicht in Sicht, denn das bullishe Momentum sei enorm stark und die Indikatoren seien noch nicht heiß gelaufen. Die Chancen stünden deshalb gut, dass die Tesla-Aktie noch in diesem Jahr ein neues Allzeithoch markieren werde. Anschließend gäbe es aus charttechnischer Sicht keine Widerstände mehr. Das nächste Ziel könnte deshalb schon die psychologisch wichtige 500-Dollar-Marke sein.
Wer den Trump-Trade vor etwas mehr als einem Monat mitgegangen sei, habe sein Weihnachtsgeld ordentlich aufstocken können. Die Chancen stünden zudem gut, dass die Aktie weiterlaufe und ein neues Allzeithoch markiere. Anschließend seien sogar Kurse bis 500 Dollar im Bereich des Möglichen. Anleger, die beim Schein (ISIN DE000SJ0UPD8 / WKN SJ0UPD ) der SG dabei sind, lassen die Gewinne laufen und ziehen ihren Stopp auf 15,00 Euro nach, so Michael Diertl von „Der Aktionär“.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (11.12.2024/oc/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
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