Kulmbach (www.optionsscheinecheck.de) – Julian Weber vom Anlegermagazin „Der Aktionär“ stellt einen BEST Turbo-Optionsschein (ISIN DE000SY1X1J7 / WKN SY1X1J ) der Société Générale auf die Aktie von AUTO1 Group (ISIN DE000A2LQ884 / WKN A2LQ88 ) vor.

Fast 60 Prozent Plus in den letzten zehn Handelstagen – die AUTO1-Aktie sei in den letzten Tagen nicht zu bremsen gewesen. Doch schon im Vorfeld sei die Aktie gut gelaufen. „Aktionär“-Leser seien rechtzeitig dabei gewesen und hätten eine satte Rendite eingefahren. So gehe es jetzt weiter.

Die AUTO1-Aktie habe bereits im Juli einen vielversprechenden Aufwärtstrend eingeleitet, nachdem sie im März bei 3,27 Euro ein Jahrestief erreicht habe. Ein Schlüsselereignis seien die überzeugenden Q2-Zahlen gewesen, die die operative Wende beim Gebrauchtwagenhändler eingeleitet hätten. Die charttechnische Situation habe durch den Sprung über die 50-Tage-Linie und dem Erreichen eines neuen Jahreshochs ebenfalls grünes Licht gegeben.

Daher habe „Der Aktionär“ in Ausgabe 23/44 einen Turbo-Call (WKN SY1X1J) auf AUTO1 empfohlen. Die Aktie und der Schein hätten in der Folge deutlich zugelegt. Beim Turbo-Call belaufe sich das Plus auf inzwischen 385 Prozent.

Trotz der starken Performance könnten Anleger vorerst auch weiterhin auf die Aktie setzen. Neben dem Window Dressing, bei dem Fonds gegen Ende des Jahres stark gelaufene Aktien in ihr Portfolio aufnehmen würden, dürfte auch die bevorstehende Aufnahme in den MDAX für Euphorie unter den Anlegern sorgen. Wie die Deutsche Börse am Mittwochabend mitgeteilt habe, solle der Titel, nachdem er im Frühjahr 2022 aus dem deutschen Nebenwerteindex gefallen sei, kurz vor Weihnachten wieder zurückkehren. AUTO1 werde damit für institutionelle Anleger wieder attraktiver, was die Nachfrage nach der Aktie zusätzlich ankurbeln dürfte.

Die AUTO1-Aktie laufe derzeit heiß. Die Rally dürfte in den letzten Wochen des Jahres allerdings noch anhalten. Anleger, die das Papier oder den Turbo-Call im Depot hätten, würden je nach Risikoappetit erste Teilgewinne realisieren und mit einer Restposition die Gewinne laufen lassen. Spätestens ab dem Jahreswechsel rate „Der Aktionär“ jedoch dazu, im großen Stil Gewinne mitzunehmen.

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (05.12.2024/oc/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

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